
Die Marktöffnung in Österreich erfolgte bis dato im Einklang mit den Vorgaben der Europäischen Union und dabei im minimal möglichen Ausmaß:
2011
Wegfall des „reservierten Postdienstes“ – Postmarktöffnung in Österreich auf Basis der Dritten Postrichtlinie
2009
Entwurf zum österreichischen Postmarktgesetz (PMG) – Diskussion und Beschlussfassung
2008
Verabschiedung der Dritten Postrichtlinie 2008/6/EG
2006
Dritte Einschränkung des „reservierten Bereichs“: Ab dem 1. 1. 2006 wird der reservierte Bereich weiter begrenzt auf persönlich beanschriftete Briefsendungen bis zu einem Maximalgewicht von 50 g (Mengengrenze) bzw. dem 2,5-fachen Standardentgelt für eine Inlands-Briefsendung (Preisgrenze).
2004
Zweiter Kommissionsbericht an das Europäische Parlament und den Rat über die Anwendung der Postrichtlinie (KOM(2005) 102)
2003
In-Kraft-Treten der Zweiten Postrichtlinie, zweite Einschränkung des „reservierten Bereichs“: Seit dem 1. 1. 2003 umfasst der reservierte Bereich Briefe und adressierte Werbesendungen im Inland bis zu einem Gewicht von 100 g (Mengengrenze) bzw. dem 3-fachen Standardentgelt für eine Inlands-Briefsendung (Preisgrenze). Ins Ausland gehende Briefsendungen werden für den Wettbewerb vollständig freigegeben.
2002
Zweite Postrichtlinie (2002/39/EG), Erster Kommissionsbericht an das Europäische Parlament und den Rat über die Anwendung der Postrichtlinie (KOM(2002) 632)
1999
Erste Einschränkung des „reservierten Bereichs“: Von 1999 bis Ende 2002 sind alle Briefsendungen (adressierte Zustellung von Briefen und Werbung) bis 350 g Teil des reservierten Postdienstes (Monopol)
1998
Bekanntmachung der Kommission über die Anwendung der Wettbewerbsregeln auf den Postsektor und über die Beurteilung bestimmter staatlicher Maßnahmen betreffend Postdienste (98/C39/02)
1997
Erste Postrichtlinie (97/67/EC).
Univ. Prof. Heinrich Otruba
Sprecher
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